Informationen zur Antragstellung
- Zuwendungsfähig sind Maßnahmen an älteren Gebäuden mit maximal 40% der zwendungsfähigen Kosten
- Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig
- Der Förderhöchstbetrag variiert je nach Maßnahme: bei Revitalisierungen und Umnutzungen 150.000 Euro, bei Sanierungen der Außenhülle 50.000 Euro
- Die Mindestfördersumme beträgt 2500 Euro, die Mindestinvestition demnach knapp 6250 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
- Bei Eigenleistungen sind Materialkosten mit entsprechenden Belegen förderfähig
- Bewilligungen ersetzen keine behördlichen Genehmigungen wie z. B. Baugenehmigungen/ denkmalrechtliche Genehmigungen
- Anträge können jährlich zum Stichtag 30.09. eingereicht werden, Entscheidungen folgen i.d.R. im Frühjahr des Folgejahres
- Zur Antragstellung ist eine sogenannte "Registriernummer" erforderlch, die paralell beantragt werden sollte, sofern noch keine vorliegt
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
Das Antragsverfahren zusammengefasst
- Vorüberlegung und mögliche Beratung durch den Dorfentwicklungsplaner (Frau Henken)
- Konkretisierung der Maßnahme, Einholung detaillierter Kostenvoranschläge (Achtung: lediglich unverbindliche Angebote einholen)
- Antragstellung mit Unterstützung durch die zuständige Gemeinde oder Frau Besener, ArL BS
- Entscheidung des ArL BS über Bewilligung bzw. Ablehnung etwa im Frühjahr des Folgejahres
- Beginn der Maßnahme erst nach Erhalt des Zuwendungbescheides
- Ausführung der Maßnahme innerhalb der im Bescheid vorgegebenen Frist unter Beachtung der Auflagen
- Bei unvorhersehbaren Änderungen des Verlaufes: Änderungsanzeige (per E-Mail oder Post) an Frau Besener , Änderungsgenehmigung abwarten - tel. Rücksprache jederzeit möglich
- Einreichung des Verwendungsnachweises mit Rechnungen und Zahlungsbelegen in Kopie nach Abschluß der Maßnahme
- Prüfung des Nachweises durch Frau Besener, Auszahlung der Zuwendung
Informationen als Druckversion >>hier<<
Unverbindliche Voranfrage
Jeweils zum 30.09. eines Jahres (letztmalig whs. 2028) können in der Dorfregion Fördermittel beantragt werden.
Die unverbindliche Voranfrage muss bis zum 30.04. eines Jahres (erstmalig 2023) beim Planungsbüro Warnecke zusammen mit Fotos vom Gebäude per E-Mail oder in Schriftform eingereicht werden:
Planungsbüro Warnecke
Wendentorwall 19
38100 Braunschweig
Anschließend erfolgt ein für den Antragsteller kostenloser Ortstermin, um das weitere Vorgehen festzulegen.
Voranfrage >>hier<<
Antragsverfahren
Druckversion >>hier<<
Voranfrage
Jeweils zum 30.09. können Fördermittel beantragt werden. Voranfrage sollte bis zum 30.04. beim Planungsbüro Warnecke gestellt werden. Anschließend erfolgt ein kostenloser Ortstermin, um das weitere Vorgehen festzulegen.
Voranfrage-Formular >>hier<<
Registriernummer
Aufbau der Registriernummer