Informationen zur Antragstellung
- Zuwendungsfähig sind Maßnahmen an älteren Gebäuden mit maximal 40% der zwendungsfähigen Kosten
- Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig
- Der Förderhöchstbetrag variiert je nach Maßnahme: bei Revitalisierungen und Umnutzungen 150.000 Euro, bei Sanierungen der Außenhülle 50.000 Euro
- Die Mindestfördersumme beträgt 2500 Euro, die Mindestinvestition demnach knapp 6250 Euro (ohne Mehrwertsteuer)
- Bei Eigenleistungen sind Materialkosten mit entsprechenden Belegen förderfähig
- Bewilligungen ersetzen keine behördlichen Genehmigungen wie z. B. Baugenehmigungen/ denkmalrechtliche Genehmigungen
- Anträge können jährlich zum Stichtag 30.09. eingereicht werden, Entscheidungen folgen i.d.R. im Frühjahr des Folgejahres
- Zur Antragstellung ist eine sogenannte "Registriernummer" erforderlch, die paralell beantragt werden sollte, sofern noch keine vorliegt
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
Das Antragsverfahren zusammengefasst
- Vorüberlegung und mögliche Beratung durch den Dorfentwicklungsplaner (Frau Traub)
- Konkretisierung der Maßnahme, Einholung detaillierter Kostenvoranschläge (Achtung: lediglich unverbindliche Angebote einholen)
- Antragstellung mit Unterstützung durch die zuständige Gemeinde oder Frau Besener, ArL BS
- Entscheidung des ArL BS über Bewilligung bzw. Ablehnung etwa im Frühjahr des Folgejahres
- Beginn der Maßnahme erst nach Erhalt des Zuwendungbescheides
- Ausführung der Maßnahme innerhalb der im Bescheid vorgegebenen Frist unter Beachtung der Auflagen
- Bei unvorhersehbaren Änderungen des Verlaufes: Änderungsanzeige (per E-Mail oder Post) an Frau Besener , Änderungsgenehmigung abwarten - tel. Rücksprache jederzeit möglich
- Einreichung des Verwendungsnachweises mit Rechnungen und Zahlungsbelegen in Kopie nach Abschluß der Maßnahme
- Prüfung des Nachweises durch Frau Besener, Auszahlung der Zuwendung
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