Dorfgemeinschaft und Daseinsvorsorge

Moderation: Herr Broja

Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe stehen immer die dorfgemeinschaftlichen Einrichtungen im Blickpunkt, die in den meisten Fällen durch die Gemeinden oder durch die örtlichen Vereine getragen werden. An den Gebäuden stehen teilweise Modernisierungs- und Erneuerungsvorhaben an, die u.a. auch den Aspekt der barrierefreien Erschließung bzw. der alten- und behindertengerechten Nutzung berücksichtigen (z.B. WC-Anlagen). Sofern eine gemeinschaftliche Nutzung gegeben ist, können sämtliche dafür erforderlichen Um- oder Neubaumaßnahmen im Rahmen der Förderung berücksichtigt werden.

Ist allerdings lediglich eine Nutzung vorgesehen bzw. möglich (z.B. Feuerwehr) oder soll damit eine sog. kommunale Pflichtaufgabe gewährleistet werden (z.B. Kindergarten); ergibt sich jedoch kein Förderansatz. Nur wenn es sich bei dem Baukörper um ein zum alten Ortsbild gehörendes Gebäude handelt, kann in diesem Fall zumindest die Aufarbeitung der Außenhülle berücksichtigt werden.

Davon abgesehen stellen die Spiel- und Bolzplätze weitere gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen dar, die unter dem Aspekt der attraktiven Ausstattung im Rahmen des Förderprogrammes aufgewertet werden können. Dabei sollte eine Nutzung für sämtliche Generationen angestrebt werden.

Der wirtschaftliche Strukturwandel hat in den vergangenen Jahrzehnten nicht nur in der Landwirtschaft zu einem Verdrängungsprozess geführt. Im Gegensatz zu früher ist - mit Ausnahme von Brome als Grundzentrum - in den Orten eine Grundversorgung nicht mehr gewährleistet. Um die Lebensqualität in den einzelnen Orten insbesondere vor dem Hintergrund der durchschnittlich älter werdenden Bevölkerung bewahren und aufwerten zu können, sollen deshalb Möglichkeiten zur Gewährleistung eines angemessenen Angebotes im Bereich des alltäglichen Bedarfes, aber auch hinsichtlich Gesundheit, Bildung, Kultur und Gemeinschaftsleben entwickelt werden.