Förderung von gemeinnützigen Vereinen

Gemeinnützige Vereine können im Rahmen der Dorfentwicklung mit einer Förderquote von 75 % gefördert werden. Das betrifft den Innenausbau, die Erweiterung und/oder die Sanierung der Außenhülle.

Bei vorliegender Gemeinnützigkeit können ergänzend dazu auch die eigenen Arbeitsleistungen mit 60% gefördert werden.

Förderung erfolgt auf Grundlage des Bewertungsschemas

(Anträge Auswahl):

  • Beseitigung eines Leerstandes
  • Erhalt vorhandener Bausubstanz
  • trägt zum Gebäudeerhalt bei
  • Aufwertung des Ortsbildes
  • Objekt ist Baudenkmal / ortsbildprägend
  • Berücksichtigung von gesonderten Natur- und Klimaschutzaspekten
  • Beitrag zur dörflichen Entwicklung(Naherholung, Dorfgemeinschaft, Infrastruktur, Kultur, Inklusion)

Allgemeines zum Antragsverfahren

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Stellungnahmen erforderlich von:
    - Gemeinde zur Maßnahme
    - Planungsbüro zur Förderfähigkeit und gestalterischen Planung
    - ggf. auch bzgl. Denkmalschutz
  • Einholung von Kostenvoranschlägen
  • Zur Antragstellung ist eine Registriernummer nötig

Registriernummer

Zur Antragstellung ist eine "Registriernummer" erforderlich. Falls noch keine vorliegt, muss diese parallel beantragt werden.

Beispiel Registriernummer

Aufbau der Registriernummer


Antrag Registriernummer

Infos zum Datenschutz


Erläuterungen Registriernummer

Antragsformular

Antrag auf Gewährung von Zuwendung für Vorhaben

Nachweise

Verwendungsnachweis (DOCX)


Anlage (PDF)
Liste der Einnahmen und Ausgaben 


Einlagebogen

Einlagebogen zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung