Förderung privater Maßnahmen

Private Maßnahmen sind Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen, die der Erhaltung des baulichen und gestalterischen Wertes von landwirtschaftlichen oder ortsbildprägenden Gebäuden dienen.
  • Erneuerung der Dachdeckung, Dachentwässerung, Dachaufbauten 
  • Instandsetzung, Trockenlegung und Sanierung des Mauerwerks.
  • Erneuerung von Fenstern, Türen, Toren.
  • Befestigung der Hofzufahrt und der Hoffläche oder auch deren Entsiegelung.
  • Neugestaltung der Einfriedung und Grundstücksbepflanzung.

Umbaumaßnahmen infolge von Umnutzung z. B. von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden.

Umnutzung eines Gebäudes

historisches Foto                I vor der Fördermaßnahme      I   nach der Fördermaßnahme

Allgemeine Informationen zum Fördersatz

  • Der Fördersatz liegt bei privaten Antragstellern bei 40% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (Netto)
    ! keine Förderung der Mehrwertsteuer
  • Zuwendungshöhe mindestens 2.500 Euro, daher mindestens 6.250 Euro (Netto) zuwendungsfähige Gesamtkosten
  • Förderhöchstbetrag hängt von der Art des Projektes ab
    - Erhaltung und Gestaltung = 50.000 €
    - Revitalisierung = 150.000 €
    - Umnutzung = 150.000 €
  • Arbeiten in Eigenleistung möglich, Förderung der Materialkosten

Förderung erfolgt auf Grundlage des Bewertungsschemas

(private Anträge Auswahl):

  • Beseitigung eines Leerstandes
  • Erhalt vorhandener Bausubstanz
  • trägt zum Gebäudeerhalt bei
  • Aufwertung des Ortsbildes
  • Objekt ist Baudenkmal / ortsbildprägend
  • Berücksichtigung von gesonderten Natur- und Klimaschutzaspekten
  • Beitrag zur dörflichen Entwicklung(Naherholung, Dorfgemeinschaft, Infrastruktur, Kultur, Inklusion)
  • Bevölkerungsentwicklung in der Region
  • Steuereinnahmekraft in der Region

Allgemeines zum Antragsverfahren

  • Stellungnahmen erforderlich von:
    - Gemeinde zur Maßnahme
    - Planungsbüro zur Förderfähigkeit und gestalterischen Planung
    - ggf. auch bzgl. Denkmalschutz
  • Einholung von Kostenvoranschlägen
  • Zur Antragstellung ist eine Registriernummer nötig
  • Landwirt?
    - De-miminis-Erklärung
    - Nachweis Alterskasse

Neues Leben hinter alten Mauern

Vielfalt ländlicher Baukultur

Broschüre "Neues Leben hinter alten Mauern"

Druckversion >>hier<<

Voranfrage

Jeweils zum 30.09. können Fördermittel beantragt werden. Voranfrage sollte bis zum 30.04. beim Planungsbüro Warnecke gestellt werden. Anschließend erfolgt ein kostenloser Ortstermin, um das weitere Vorgehen festzulegen.

Voranfrage-Formular >>hier<<

Registriernummer

Zur Antragstellung ist eine "Registriernummer" erforderlich. Falls noch keine vorliegt, muss diese parallel beantragt werden.

Beispiel Registriernummer

Aufbau der Registriernummer


Antrag Registriernummer

Infos zum Datenschutz


Erläuterungen Registriernummer

Antragsformular

Antrag auf Gewährung von Zuwendung für Vorhaben

Nachweise

Verwendungsnachweis (DOCX)


Anlage (PDF)
Liste der Einnahmen und Ausgaben 


Einlagebogen

Einlagebogen zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung