Förderprogramm
Förderung
Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE. Es können sowohl öffentliche als auch private Bauvorhaben gefördert werden.
Der Antrag auf Förderung für das jeweils laufende Jahr muss bis zum 30. September beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) eingegangen sein. Das Amt bewertet die eingegangenen Anträge nach einer Punktetabelle (siehe ZILE-Richtlinie). Danach werden alle Maßnahmen einem niedersachsenweiten Ranking unterzogen.
Maßnahmenbeginn
Erst nach Erhalt des Förderungsbescheides darf mit der beantragten Maßnahme begonnen werden.